Hast du auch schon davon gehört? In den sozialen Medien und Finanz-Blogs kursiert immer wieder ein heißer Tipp: Wer studiert hat, kann sich nachträglich Rentenpunkte sichern – und das Finanzamt zahlt über die Steuererklärung kräftig mit.
Der Haken an der Sache? Es gibt eine knallharte Altersgrenze. Wer seinen 45. Geburtstag feiert, verliert diese Chance für immer.
Hier erfährst du, was wirklich hinter dem „Renten-Steuertrick“ steckt, für wen er sich lohnt und wie du das Maximum für dich herausholst.
Der Mythos im Check: Was schenkt dir die Rentenkasse?
Oft wird behauptet, dass man die Rentenpunkte für die Studienzeit einfach kostenlos beantragen kann. Das stimmt so leider nicht ganz.
Grundsätzlich gilt: Deine Zeit an der Uni oder Fachhochschule wird im Zuge der sogenannten Kontenklärung als Anrechnungszeit erfasst. Das passiert ab deinem 17. Geburtstag für maximal 8 Jahre (96 Monate).
Der Vorteil: Diese 8 Jahre zählen für deine Mindestversicherungszeit (die sogenannte Wartezeit), damit du später überhaupt einen Rentenanspruch hast oder früher in Rente gehen kannst.
Der Nachteil: Echte Rentenpunkte (die den Wert deiner späteren Rente direkt erhöhen) bekommst du für diese Zeit seit einer Gesetzesänderung nicht mehr geschenkt, weil du in dieser Phase ja keine Beiträge eingezahlt hast.
Und genau hier kommt der Steuertrick ins Spiel: Du darfst diese Rentenpunkte nachträglich kaufen.
Die 45er-Regel: Für welche Zeiten darfst du nachzahlen?
Laut Gesetz (§ 207 SGB VI) darfst du freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die nicht bereits mit Beiträgen belegt sind und die nicht unter die oben genannten 8 Jahre kostenlose Anrechnungszeit fallen. Das betrifft vor allem zwei Szenarien:
Die Lücke zwischen 16 und 17: Wenn du mit 16 Jahren schon die Oberstufe oder eine Fachschule besucht hast. Da die automatische Anrechnungszeit erst mit 17 Jahren startet, kannst du für dieses eine Jahr Beiträge nachzahlen.
Das „Langzeitstudium“ oder die Promotion: Hat deine gesamte Schul- und Studienzeit ab dem 17. Lebensjahr länger als 8 Jahre gedauert? Für jeden Monat, der über diese 8 Jahre hinausgeht, hast du keine Anrechnungszeit bekommen. Genau diese Monate kannst du bis zu deinem 45. Geburtstag mit Beiträgen „auffüllen“.
Achtung Deadline: Der Antrag (Formular V0080) muss zwingend vor deinem 45. Geburtstag bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Welches Jahr wir gerade haben oder wann du das Geld tatsächlich überweist, ist für die Frist egal – entscheidend ist das Datum des Poststempels für den Antrag!
Warum ist das ein genialer Steuer-Tipp?
Der Nachkauf von Rentenpunkten ist deshalb so beliebt, weil er ein erstklassiges Steuersparmodell ist. Du kannst die eingezahlten Beträge in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) steuermindernd geltend machen.
Das Prinzip ist einfach: Du nimmst Geld in die Hand und zahlst es in die Rentenkasse ein, um deine spätere monatliche Altersrente dauerhaft zu erhöhen.
Das Finanzamt erstattet dir über den Steuerbescheid einen spürbaren Teil dieser Summe zurück (Sonderausgaben nach § 10 EStG).
Je höher dein aktuelles Einkommen und dein Steuersatz sind, desto mehr lohnt sich dieser Hebel für dich.
Kosten und Flexibilität: Wie viel musst du einzahlen?
Du musst für den Nachkauf kein Vermögen auf einmal aufwenden. Wie viel dir ein Monat wert ist, entscheidest du in einem gesetzlich festgelegten Rahmen selbst.
Der monatliche Spielraum liegt aktuell zwischen:
Mindestbeitrag: ca. 112 Euro pro Monat
Höchstbeitrag: ca. 1.571 Euro pro Monat
Du kannst also selbst steuern, wie viel Geld du investieren möchtest.
Ein weiterer Pluspunkt: Wenn die Deutsche Rentenversicherung deinem Antrag stattgegeben hat, musst du nicht alles sofort überweisen.
Du kannst den Gesamtbetrag über bis zu 5 Jahre in Raten abstottern – was dir wiederum jedes Jahr neue Steuervorteile bringen kann.
Dein Fahrplan: So gehst du jetzt vor:
Wenn du die 45 noch nicht erreicht hast und von diesem Tipp profitieren willst, solltest du die folgenden drei Schritte gehen:
Schritt 1: Kontenklärung machen. Fordere bei der Deutschen Rentenversicherung deinen aktuellen Versicherungsverlauf an. Nur wenn dieser lückenlos ist, siehst du überhaupt, welche Monate dir für eine Nachzahlung zur Verfügung stehen.
Schritt 2: Beratungstermin vereinbaren. Nutze die kostenlose Beratung der Rentenversicherung. Die Experten können dir genau ausrechnen, wie viel Rente dir ein Nachkauf im Vergleich zu den Kosten bringt.
Schritt 3: Frist wahren. Wenn es sich für dich lohnt, stelle den Antrag auf Nachzahlung (Formular V0080) rechtzeitig vor deinem 45. Geburtstag. Einzahlen kannst du danach immer noch.
Hier kommst du zum V0080 – Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten.
Hier kannst du deinen Kontoklärungsantrag online stellen.