Das Wichtigste für Künstler*innen, Designer*innen und Content Creator*innen:
Ab August 2026 gelten in der EU neue Transparenzregeln nach Artikel 50 der KI-Verordnung.
Die Entwarnung vorweg: Die Nutzung von KI-Werkzeugen wird nicht verboten – das Regelwerk richtet sich gegen Täuschung und Deepfakes im digitalen Raum.
Wer muss was tun?
- Anbieter (z. B. Midjourney, Adobe, OpenAI): Entwickler müssen KI-Inhalte automatisch mit unsichtbaren, maschinenlesbaren Signatur-Metadaten (z. B. C2PA-Standard) oder Wasserzeichen ausstatten.
- Betreiber (Du als Kreativschaffende*r): Eine für Menschen sichtbar erkennbare Kennzeichnung ist von dir nur erforderlich, wenn eine Verwechslungs- oder Täuschungsgefahr mit der Realität besteht.
Wann gilt dieKennzeichnungspflicht?
Kennzeichnungspflicht:
- Fotorealistische KI-Bilder: Werke, die Personen, reale Orte oder Geschehnisse so abbilden, dass sie für echte Fotos gehalten werden können.
- Deepfakes & KI-Stockfotos: Täuschend echte Medieninhalte im öffentlichen Raum.
Keine Kennzeichnungsplicht:
- Offensichtliche Kunst & Fiktion: Stilisierte Grafiken, Mangas, Abstract Art, Comics und 3D Renderings.
- KI als Werkzeug: Entrauschen, Farbkorrektur, Freistellen oder Photoshop Generative Fill bei Details.
- Überarbeitete KI-Texte: Von Menschen geprüfte und lektorierte Texte.
Ausnahme für Kunst, Fiktion & Satire:
- Künstlerische und fiktionale Schöpfungen bleiben von starren visuellen Kennzeichnungshinweisen verschont, solange sie das Publikum nicht gezielt über reale Begebenheiten irreführen. Deine gestalterische Freiheit bleibt gewahrt.
Wenn du mehr erfahren möchtest: Die IHK Köln hat dies leicht verständlich aufbereitet.