Kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Als Hersteller*in von Kurzfilmen, kannst du dich für die kulturelle Kurzfilmförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) bewerben. Sie unterstützt die Produktion herausragender Kurzfilme mit Zuschüssen von bis zu 40.000 €. Dazu zählen auch Animations- und Experimentalfilme sowie hybride Formen. Voraussetzung ist, dass dein Kurzfilm die maximale Spieldauer von 30 Minuten nicht überschreitet und die deutsche Kultur und Identität widerspiegelt. Du musst zudem deinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben. Zudem wird vorausgesetzt, dass du bereits zwei Programmfüllende Filme oder Kurzfilme hergestellt hast, die du nicht im Rahmen deiner Ausbildung erstellt hast und die für eine Kino-, TV-, Streaming- oder Festivalauswertung geeignet sind oder diese erfahren haben. Bewerbungsfrist ist der 21. Juli 2025. Falls du noch Fragen hast, wende dich bitte an Franziska Frenzel, Telefon: 030 27577-151, oder an Julian Elsässer, Telefon: 030 27577-157 oder gehe auf die Website der Filmförderungsanstalt.

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